Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Schulwegpläne sowie weiterführende Informationen zur sicheren und selbstständigen Mobilität von Kindern. Ergänzend stellen wir Informationen und Hinweise des Landes Schleswig-Holstein und von RAD.SH zur Verfügung.
Wir haben einige Fragen zu den Themen »Schulwegpläne« und »Schulwegsicherheit« für Sie beantwortet.
Einfach die jeweilige Frage anklicken.
Sind Schulen verpflichtet, einen Schulwegplan zu erstellen?
Nein. In Schleswig-Holstein besteht aktuell keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Schulwegplans.
Allerdings gilt:
Laut Schulgesetz Schleswig-Holstein (§ 63 Absatz 22) sind Schulen für die Erstellung und Aktualisierung von Schulwegplänen zuständig. Schulwegpläne werden von der Schulkonferenz beschlossen.
Auch ohne Verpflichtung werden Schulwegpläne im Sinne der Verkehrserziehung ausdrücklich empfohlen.
Warum lohnt sich ein Schulwegplan für unsere Schule?
Ein Schulwegplan hilft dabei, den Schulweg sicherer und strukturierter zu gestalten.
- Er zeigt sichere Routen und Querungen
- Er macht unsichere Verkehrsbereiche sichtbar
- Er unterstützt Kinder auf dem Weg zur Selbstständigkeit
- Er reduziert Bring- und Holverkehre vor der Schule
Gleichzeitig schafft der Schulwegplan eine wichtige Grundlage für verkehrliche Maßnahmen vor Ort.
Warum sind Schulwegpläne auch für Kommunen wichtig?
Schulwegpläne gewinnen zunehmend an Bedeutung für die Verkehrsplanung.
Mit den Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verwaltungsvorschrift (VwV) im Jahr 2024/25 soll an hochfrequentierten Schulwegen Tempo-30 angeordnet werden. Als hochfrequentiert gelten Schulwege, die im Schulwegplan festgelegt sind.
Außerdem können beispielsweise Fußgängerüberwege erleichtert angeordnet werden.
Schulwegpläne werden damit zu einem wichtigen Instrument für gezielte Verkehrsmaßnahmen.
Wer sollte an der Erstellung beteiligt sein?
Ein guter Schulwegplan entsteht gemeinsam mit:
- Schule (Schulleitung, Lehrkräfte)
- Eltern und Schüler*innen
- Kommune (z. B. Verkehrsplanung, Ordnungsamt)
- Polizei
- ggf. Straßenverkehrsbehörde
Die unterschiedlichen Perspektiven helfen, realistische und sichere Lösungen zu entwickeln.
Wie lange dauert die Erstellung eines Schulwegplans?
Das hängt von den lokalen Gegebenheiten ab. In der Regel umfasst der Prozess mehrere Schritte:
- Hauptschulwege ermitteln
- Beteiligung der Akteure
- Ortsbegehung
- Erstellung und Abstimmung
Wir begleiten Sie strukturiert durch alle Schritte, damit der Aufwand für Sie überschaubar bleibt. Im Schnitt ist ein Schulwegplan in ca. 4 Monaten erstellt.
Was kostet die Erstellung eines Schulwegplans?
Es fallen für Sie keine Kosten an. Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie individuell und unverbindlich.
Mitglieder von RAD.SH erhalten eine intensivere Begleitung des Prozesses. Nicht-Mitglieder werden dennoch unterstützt und erhalten Materialien und Vorlagen.
Wie aktuell muss ein Schulwegplan sein?
Ein Schulwegplan sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden, zum Beispiel
- bei Veränderungen im Straßenraum
- bei neuen Verkehrsführungen
- bei veränderten Schulwegen
Schulen sind laut Schulgesetz auch für die Aktualisierung verantwortlich.
Können Schulwegpläne digital genutzt werden?
Ja. Schulwegpläne werden von uns digital zur Verfügung gestellt und können selbstständig gedruckt werden.
Digitale Formate ermöglichen eine einfache Verteilung und Aktualisierung, während gedruckte Pläne besonders für Kinder gut nutzbar sind.
Wir sind eine Kommune – können wir mehrere Schulen gleichzeitig unterstützen?
Ja, das ist möglich und sinnvoll.
Kommunen können Schulwegpläne für mehrere Schulen koordinieren und dabei Synergien nutzen. So lassen sich Maßnahmen besser abstimmen und ein Schulwegenetz kann entstehen.
Wie starten wir am besten?
Ganz einfach: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir klären gemeinsam die Ausgangssituation und die nächsten Schritte.
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen des Landes Schleswig-Holstein, des Runden Tisches Schulwegsicherheit und von RAD.SH.
